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Grunderwerbsteuer bei Erbschaft einer Immobilie, was Sie darüber wissen sollten

IFIN Immobilien
3.21.2021
21.3.2021

Die aktuelle Lage zur Grunderwerbssteuer und wie hoch die GrESt bei Erbschaft ist findet ihr hier!

Grunderwerbsteuer bei Erbschaft und klassische Grunderwerbsteuer (GrESt)

Ein heikles aber wichtiges Thema. Es macht keinen Unterschied ob ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück geerbt wurde. Seit August 2008 wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben. Leider schließt das nicht aus, dass es dennoch zu einer hohen Steuerbelastung kommen kann. Denn auch im Erbfall ist die Grunderwerbsteuer (kurz: GrESt) fällig. Dabei bildet nicht das Haus, sondern der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage. Bei gewöhnlich genutzten Grundstücken (ausgen. Land- und Forstwirtschaft) ist die Steuer bzw. der Steuersatz gestaffelt:

  1. von 0 – 250.000€ = 0,5%
  2. von 250.000 – 400.000€ = 2%
  3. über 400.000€ = 3,5%

Bei einem Grundstückswert von 450.000€ wäre die Grunderwerbsteuer also

  1.    1.250€ (0,5% von 250.000€)
  2. + 3.000€ (2% von 150.000€)
  3. + 1.750€ (3,5% von 50.000€)
    ————
       6.000 €

Die Immobilienertragssteuer bleibt grundsätzlich in der Erbfolge unbeachtet. Doch wie immer, gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Grundstück aus Erbwegen gegen eine Ausgleichszahlung aus eigenen (bzw. nicht im Nachlass enthaltenen) Mitteln übertragen wird – kann es zu einer Vorschreibung der ImmoESt (abhängig von der Höhe der Zahlung) kommen.

Zum klassischen Kauf und der Grunderwerbsteuer:

Die Grunderwerbsteuer im klassischen Erwerb ist 3,5%. Dabei ist nicht der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage, sondern der Kaufpreis.

Bei Fragen zum Thema Erbschaft einer Immobilie beratet Sie unser Team gerne telefonisch unter: +43 1 890 38 10 oder kontaktieren Sie unter office@ifin.at oder über das Kontaktformular